MITARBEITERPUSH
● Für Unternehmen

50 % Lehrgangskosten und 50 % Arbeitsentgelt vom Staat – bei jeder Mitarbeiterqualifizierung im Mittelstand.

Das Qualifizierungschancengesetz fördert Weiterbildung in Unternehmen mit 50 bis 499 Beschäftigten mit festen Quoten – ohne Branchenbeschränkung, ohne Strukturwandel-Nachweis, ohne Mangelberuf-Pflicht. Wir zeigen Ihnen in zwei Minuten, was bei Ihrer Qualifizierungsplanung an Fördermitteln drin ist.

Mitarbeiter-Push ist Ihr Förderlotse. Wir vermitteln an AZAV-zertifizierte Bildungsträger und begleiten den Antragsprozess bei der Agentur für Arbeit.

Mittelstand zwischen zwei Fronten.

Sie kennen die Lage: Auf der einen Seite Konzerne, die mit eigenen Akademien, Personalentwicklungsabteilungen und Schulungsbudgets in Millionenhöhe arbeiten. Auf der anderen Seite Kleinunternehmen, die agil und bedarfsorientiert auf externe Anbieter zurückgreifen. Sie liegen dazwischen – mit den Anforderungen eines Konzerns und den Ressourcen eines KMU.

Konkret bedeutet das: Sie haben Personalentwicklung im Aufgabenkatalog, aber kein dediziertes Schulungsbudget pro Kopf. Sie spüren KI- und Digitalisierungsdruck, aber jeder externe Lehrgang kostet pro Kopf einen vier- bis fünfstelligen Betrag. Sie würden Ihre Bestandsmitarbeiter qualifizieren – wenn die Rechnung am Ende des Quartals nicht wäre.

Genau hier setzt das QCG an, und genau hier wird es am häufigsten übersehen. Bei mittelständischen Unternehmen liegen die Förderpotenziale typischerweise im sechsstelligen Bereich pro Jahr – abrufbar mit überschaubarem Verwaltungsaufwand.

Förderlogik im Mittelstand: 50/50.

Seit dem 1. April 2024 sind die Förderquoten im § 82 SGB III fest und ohne Verhandlungsspielraum. Für Unternehmen mit 50 bis unter 500 Beschäftigten gelten bis zu 50 % der Lehrgangskosten und bis zu 50 % Arbeitsentgeltzuschuss während der Schulungszeit.

Mit Tarifvertrag oder qualifizierender Betriebsvereinbarung erhöht sich der Arbeitsentgeltzuschuss um 5 Prozentpunkte. Für Mitarbeiter ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung kann die Lehrgangskostenförderung auf bis zu 100 % steigen.

Was die Reform 2024 entscheidend verändert hat: Die früheren Voraussetzungen „Mangelberuf“ und „Strukturwandel-Betroffenheit“ sind weggefallen.

  • Die Weiterbildung geht über 120 Unterrichtsstunden hinaus
  • Sie findet bei einem AZAV-zertifizierten Träger statt
  • Sie geht über den arbeitsplatzbezogenen Anpassungsbedarf hinaus
  • Der Antrag wird vor Maßnahmenbeginn gestellt

Was Sie pro Mitarbeiter konkret bekommen.

PositionStandardquoteMit Tarifvertrag / BVBei Mitarbeitern 45+ oder schwerbehindert
Lehrgangskostenbis 50 %bis 50 %bis 100 %
Arbeitsentgeltzuschussbis 50 %bis 55 %bis 50 %

Quelle: § 82 Absatz 2, 3 und 4 SGB III, Fassung seit 01.04.2024.

Die volle Lehrgangskostenförderung von 100 % bei älteren oder schwerbehinderten Beschäftigten gilt für Unternehmen unter 500 Beschäftigten – Ihr Segment ist davon erfasst.

Eine Qualifizierungsoffensive durchgerechnet.

Szenario: Mittelständisches Unternehmen, 180 Beschäftigte. Sie wollen 8 Mitarbeiter aus Marketing, Vertrieb und IT in einem viermonatigen KI-Lehrgang qualifizieren (8.000 EUR Lehrgangskosten pro Person, durchschnittliches Bruttogehalt 4.500 EUR/Monat). Die folgende Rechnung zeigt einen Mitarbeiter.

PositionVollkostenQCG-FörderungIhr Anteil
Lehrgangskosten8.000 EUR4.000 EUR4.000 EUR
Arbeitsentgelt 4 Monate (18.000 EUR brutto)18.000 EUR9.000 EUR9.000 EUR
Gesamt pro Person26.000 EUR13.000 EUR13.000 EUR

Bei 8 Mitarbeitern summiert sich die Förderung auf 104.000 EUR im Quartal. Das entspricht ungefähr den Personalkosten einer zusätzlichen Vollzeitstelle pro Jahr – nur dass Sie hier acht bestehende Mitarbeiter stärken statt eine neue Stelle zu schaffen.

Welche Weiterbildungen sich im Mittelstand besonders rechnen.

  1. 1

    KI-Transformation für Fachabteilungen.

    Marketing-, Vertriebs- und Verwaltungsteams lernen, generative KI produktiv einzusetzen. Vier bis sechs Monate.

  2. 2

    Datengetriebenes Marketing.

    Performance Marketing, Web Analytics, CRM-Strategie. Drei bis vier Monate.

  3. 3

    Cloud- und DevOps-Kompetenz.

    AWS-, Azure- oder Google-Cloud-Zertifizierungen für IT-Teams. Drei bis fünf Monate.

  4. 4

    Cybersecurity-Aufbau.

    IT-Sicherheitsbeauftragte, NIS2-konforme Strukturen, Awareness-Training. Vier Monate.

  5. 5

    Projektmanagement und agile Methoden.

    Scrum, PMI, hybride Methoden – für wachsende Projektorganisationen. Drei bis vier Monate.

Alle Programme sind auf die 120-Stunden-Mindestschwelle und AZAV-Zertifizierung ausgelegt.

FAQ

Häufige Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Qualifizierungschancengesetz.

Das QCG (§ 82 SGB III) ermöglicht es Arbeitgebern, Zuschüsse zu Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt zu erhalten. Je nach Unternehmensgröße werden bis zu 100 % der Lehrgangskosten übernommen.

Unter 50 Beschäftigte: bis zu 100 % Lehrgangskosten, bis zu 75 % Arbeitsentgelt. 50-499 Beschäftigte: bis zu 50 % / 50 %. Ab 500 Beschäftigte: bis zu 25 % / 25 %. Mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung erhöht sich die Förderung um 5 Prozentpunkte.

Die AZAV regelt die Qualitätssicherung von Bildungsträgern. Nur AZAV-zertifizierte Träger dürfen geförderte Schulungen durchführen. Mitarbeiter-Push vermittelt ausschließlich an solche Träger.

Die Weiterbildung muss mehr als 120 Unterrichtsstunden umfassen, bei einem AZAV-zertifizierten Träger stattfinden und über den arbeitsplatzbezogenen Anpassungsbedarf hinausgehen. Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.

Der Arbeitgeber stellt den Antrag beim Arbeitgeber-Service der örtlichen Agentur für Arbeit. Mitarbeiter-Push unterstützt Sie bei der Antragstellung.

Von wenigen Wochen bis mehrere Monate, je nach Kurs. Vollzeit, Teilzeit und berufsbegleitende Formate sind verfügbar. Die Mindestdauer für QCG-Förderung beträgt 120 Unterrichtsstunden.

Ja. Die meisten Partnerträger bieten Online- oder Hybrid-Formate an, die sich gut in den Arbeitsalltag integrieren lassen.

Mitarbeiter-Push ist ein Vermittler, kein Bildungsträger. Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit, beraten zu den Möglichkeiten und vermitteln an passende AZAV-zertifizierte Bildungsträger.

Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Wir finanzieren uns über Vermittlungsprovisionen der Bildungsträger.

Nach Antragstellung bei der Agentur für Arbeit vergehen in der Regel 2-4 Wochen bis zur Bewilligung. Der Maßnahmenbeginn kann dann zeitnah erfolgen.

Prüfen Sie Ihr Förderpotenzial.

In sieben Fragen ermitteln wir die konkrete Förderquote für Ihre geplante Qualifizierung. Sie sehen das Ergebnis sofort – und entscheiden dann, ob Sie ein Beratungsgespräch wollen.